Oberhausener SV von 1897 e.V.

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Jahreslizenz

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Jeder, der auf einen Wettkampf schwimmen oder bei einem Wasserballspiel teilnehmen möchte, muss ab dem 10. Lebensjahr gemäß den Wettkampfbestimmungen des DSV jedes Jahr eine Lizenz erwerben. Entscheidend ist das Jahr, in dem der Aktive das vorgesehene Lebensjahr erreicht (Beispiel: Schwimmer A wird am 01.09. 10 Jahre alt - die Lizenzgebühr ist bereits im Januar zu entrichten). Die Kosten hierfür sind von den Aktiven zu tragen. Die Trainer verteilen entsprechnde Einzugsermächtigungen.

Die Höhe der Lizenzgebühr kann in unserer Beitragsordnung eingesehen werde.

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 26. April 2010 um 15:45 Uhr  
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